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Neuregelungen für Rettungsdienst und Katastrophenschutz!

Der Sächsische Landtag hat Neuregelungen für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz beschlossen. Mit dem Gesetz wird Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, einen Wehrleiter hauptamtlich zu bestellen. Das Technische Hilfswerk wird ein regelmäßiges Mitglied der Verwaltungsstäbe im Katastrophenschutz. Mit einer besseren Funkversorgung soll die Sicherheit der Feuerwehrleute und Retter weiter verbessert werden. "Die Frauen und Männer der Rettungsdienste sorgen Tag und Nacht für unseren Schutz. Ihnen gebührt mein größter Dank und Respekt. Daneben müssen wir aber auch einen guten gesetzlichen Rahmen bieten. Das hat der Landtag heute getan", so Dr. Rößler!