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Finanzhilfe für Sachsens Wälder

Finanzhilfe für Sachsens Wälder

Am 10. Juni 2020 beschloss der Sächsische Landtag ein Gesetz der Koalitionsfraktionen zu weiteren Finanzhilfen für die Waldbewirtschaftung in Sachsen. Damit sollen weitere 52 Millionen in die Rettung Sächsischer Wälder fließen.

Seit Herbst 2017 haben schwere Stürme und zwei aufeinander folgende außergewöhnlich trockene und heiße Jahre unsere sächsischen Wälder schwer geschwächt. Dadurch konnten sich Schadinsekten – insbesondere Borkenkäferarten – stark vermehren. Zwar haben wir als Koalition bereits mit dem Beschluss zum laufenden Doppelhaushalt 2019/2020 das ‚Sondervermögen zur Beseitigung von Schadensfolgen Extremwetterereignisse – Forst‘ errichtet und mit etwa 40 Mio. Euro ausgestattet, um Gegenmaßnahmen zu finanzieren. Diese Mittel werden aber nicht ausreichen, um die Mehrkosten der Schadholzbeseitigung und die Mindereinnahmen durch eingebrochene Holzpreise des Sachsenforsts zu kompensieren. Um das beginnende Absterben von Waldbeständen zu verhindern, werden wir mit dem heutigen Beschluss das Sondervermögen um weitere 52 Mio. Euro aufstocken. Wir erweitern damit das Rettungspaket für Sachsens Wälder auf insgesamt 92 Mio. Euro!

Damit muss verbunden sein, dass der Waldumbau konsequent fortgesetzt wird. Uns ist dabei bewusst: Von diesen Hilfen wird in erster Linie der Staatsbetrieb Sachsenforst profitiert. Deshalb werden wir uns als CDU-Fraktion ebenso für notwendige Hilfen für die Privat- und Körperschaftswaldbesitzer einsetzen. Entsprechende Maßnahmen sind in Vorbereitung, auch um die im Konjunkturprogramm des Bundes vorgesehenen Mittel für Sachsen zu nutzen.

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