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Neue Corona-Verordnung für Sachsen

Das Kabinett von Ministerpräsident Michael Kretschmer hat die neue Corona-Schutzverordnung für Sachsen beschlossen, die ab kommenden Dienstag (01.09.) in Kraft treten wird. Danach gelten bis zunächst zum 2. November 2020 u.a. folgende Regelungen: Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von 1,50 m zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Maskenpflicht in ÖPNV und Einzelhandel gelten weiter (wer ein Attest hat und Kinder bis 6 Jahre sind ausgenommen). Ein Verstoß dagegen wird künftig mit 60 Euro Bußgeld geahndet! Weihnachtsmärkte werden wie Jahrmärkte und Volksfeste mit einem genehmigten Hygienekonzept erlaubt. Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern dürfen stattfinden, sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist und ein genehmigtes, auf die Veranstaltungsart bezogenes Hygienekonzept vorliegt. ABER: Ab 20 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor Beginn sind Groß- und Sportveranstaltungen ohne weitere behördliche Entscheidung untersagt.