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"Novemberhilfe" für Unternehmen kommt!



Die am 28. Oktober 2020 von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bedeuten eine enorme wirtschaftliche Belastung insbesondere für diejenigen Branchen, die von den temporären Schließungen betroffen sind. Viele dieser Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen sind bereits durch die Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Frühjahr wirtschaftlich angeschlagen und waren gerade dabei, sich zu erholen. Sie trifft diese Schließung hart. Um diese besonders betroffenen Unternehmen zu unterstützen, stellt der Bund eine zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfe – die Novemberhilfe – bereit, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme deutlich hinausgeht.



Die versprochene Novemberhilfe wird also kommen! Pro Schließungs-Woche gibt es einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen!

Dazu sagt unser Fraktionschef Christian Hartmann: "Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen, die durch die am 28. Oktober für November beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, erhalten außerordentliche Wirtschaftshilfen in Form von Zuschüssen des Bundes. Diese Novemberhilfe wird als anteilige Umsatzerstattung gewährt!"

Antragsberechtigte sind:

Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der auf Grundlage des MPK-Beschlusses vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten (direkt betroffene Unternehmen),

Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den o.g. Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt betroffene Unternehmen).

Hotels werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen

🔎 Weiterführende Informationen:

https://www.bundesfinanzminist...