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Restriktionszone zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen zu verhindern, hat der Freistaat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Restriktionszone festlegt, in der für Jäger, Schweinehalter und die Allgemeinheit besondere Regelungen gelten. Die Restriktionszone beschreibt ein sogenanntes Gefährdetes Gebiet um die Abschussstelle eines mit ASP infizierten Wildschweins in der Ortslage Krauschwitz/Pechern im Landkreis Görlitz. Für Jäger gilt in diesem Gebiet ein Jagdverbot für alle Tierarten. Gestartet wird eine intensive Suche nach sogenanntem Fallwild, um einen Überblick über die tatsächliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu bekommen, bzw. den Nachweis zu erbringen, dass es zu keinem weiteren Eintrag gekommen ist. Für verendet gefundene Wildschweine gilt eine Anzeigepflicht. Jäger, die Fallwild anzeigen sowie bei der Bergung und Beseitigung mitwirken, erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. Schweinhaltern ist in diesem Gebiet die Freilandhaltung und der Auslauf von Schweinen untersagt. Für Hundehalter und ihre Tiere gilt ein Leinenzwang. Messen, Versteigerungen und sonstige Veranstaltungen mit Schweinen sind untersagt. Über die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen wird im Einzelfall entschieden.

Am 31.10.2020 hatte das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, dass ein am 27.10. im Landkreis Görlitz geschossenes Wildschwein mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert war. Das Tier wurde in der Landesuntersuchungsanstalt am 29.10. untersucht und der Verdacht am 30.10. ausgesprochen. Das Tier wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Krauschwitz erlegt. Ein zeitgleich geschossener Frischling war negativ getestet worden.

Der Krisenstab des Sozialministeriums und das Landestierseuchenbekämpfungszentrum wurden am Wochenende aktiviert und eingerichtet. In Absprache mit dem Landkreis und der Bundeswehr wurden die Restriktionszone und die Maßnahmen festgelegt. Deren Überwachung obliegt dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes des Landkreises.

Diese Allgemeinverfügung wird auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/Bekanntmachung verkündet und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft