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Sachsen fährt runter

Der Sächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung über die aktuelle Situation in Sachsen beraten. Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte in der Sitzung, dass besonders die Unternehmen und Freiberufler unsere Unterstützung brauchen. „Die Sächsische Staatsregierung legt ein Sonderprogramm auf, um denen zu helfen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit Umsatzrückgängen konfrontiert sind und dadurch unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Die Umsetzung soll bereits in der kommenden Woche starten“, so Kretschmer. Zudem ruft er die Bevölkerung zu Umsichtigkeit auf. „Beim Schutz unserer Mitmenschen sind wir alle gefragt: Bitte handeln Sie umsichtig und solidarisch."
Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler schließt auch die Einberufung eines Notparlaments nicht aus. „Wenn sich die Situation verschärft werde ich das Notparlament einberufen, dann sind es nur 21 Abgeordnete. Diese können aber ganz genau die selben Entscheidungen treffen wie ein großes Parlament.“

Die schnelle Ausbreitung des Coronavirus auch in Sachsen macht es erforderlich, dass öffentliche Leben einzuschränken. Wenn die Kontakte zwischen den Menschen reduziert werden, verringern sich auch die Ansteckungsmöglichkeiten. Deshalb wurden wichtige Maßnahmen bekanntgegeben.

Das wird geschlossen

-Bars, Clubs, Diskos, Kneipen

-Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos

- Museen, Messen, Freizeit- und Tierparks

-Spielbanken, Spielhallen, Schwimmbäder, Fitnessstudios

-Prostitutionsstätten und Bordelle

Verboten

-Übernachtungen in Hotels und Pensionen zu touristischen Zwecken

-Treffen in Sporteinrichtungen & Vereinen, Angebote von Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich

-Busreisen, Urlaubsreisen

-Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften

Das bleibt geöffnet

-Supermärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Tierfachmärkte

-Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien

-Tankstellen

-Banken

-Poststellen

-Handwerksbetriebe, Bau-, und Gartenbaumärkte

-Zeitungsverkauf

-Friseure, Reinigungen, Waschsalons

Das wird eingeschränkt

-Besuch in Krankenhäusern und Pflegeheimen

-Restaurants dürfen von 6-18 Uhr mit begrenzter Anzahl und Mindestabstand öffnen