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18 Millionen Euro für Öko-Landwirte in Sachsen

In den kommenden Tagen erhalten 769 ökologisch wirtschaftende Betriebe in Sachsen ihre Prämien aus der Förderrichtlinie "Ökologischer/Biologischer Landbau (ÖBL/2015)" für das Antragsjahr 2020. Ausgezahlt werden 18,01 Millionen Euro für ökologische Anbauverfahren auf etwa 68.500 Hektar landwirtschaftlicher Fläche. Damit ist die Anzahl der geförderten Öko-Betriebe gegenüber dem Vorjahr um rund sechs Prozent und der Umfang der geförderten Fläche um reichlich zehn Prozent gestiegen.

Im vergangenen Jahr wurden noch 727 Öko-Betriebe mit 16,3 Millionen Euro gefördert. Die entsprechende Fläche betrug rund 62.000 Hektar.

Gefördert werden sowohl die ökologischen Anbauverfahren als auch die Umstellung auf den Ökolandbau. Umstellungsbetriebe wirtschaften in den ersten beiden Jahren der Umstellung auf ökologische Anbauverfahren bereits nach den Regeln des Ökolandbaus; die Produkte dürfen aber noch nicht als Ökoware vermarktet werden. Die höheren Kosten der Umstellung werden daher mit einer erhöhten Einführungsprämie für zwei Jahre ausgeglichen. Bei der diesjährigen Auszahlung kommen 114 Betriebe in diesen Genuss.

Sachsen fördert den ökologischen Landbau wegen seiner Leistungen für Umwelt und Gesellschaft. So stellt das Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei in einer Meta-Studie (Thünen-Report 65) heraus, dass der Öko-Landbau deutlich zum Schutz von Grund‐ und Oberflächenwasser beiträgt. Zudem wird die Biodiversität bei ökologischer Bewirtschaftung gefördert. Dies gilt nachweislich für die Acker-Flora und Saumvegetation sowie bei den Feldvögeln. Auch zum Erosionsschutz sowie zum Klimaschutz und der Klimaanpassung leistet der Ökologische Landbau einen Beitrag.

Die Fördermittel werden zu 75 Prozent aus EU- und zu 25 Prozent aus nationalen Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« (GAK) finanziert. An der GAK wiederum sind der Bund mit 60 Prozent und der Freistaat Sachsen mit 40 Prozent der Mittel beteiligt. Die sächsischen Mittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden sich unter www.lsnq.de/OeBL.