E730866C 6Fde 462B Ba73 1B98Ad0C6686

Neues Ausgeh-Verbot für Dresden

Ab dem morgigen Dienstag gilt wieder Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Grund sind die steigenden Infektionszahlen.

Wenn drei Tage in Folge die Sieben-Tage-Inzidenz bei über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner liegt, werden Lockerungen zurückgenommen. Zumindest bei Alkohol und Kontakten gibt es wieder Beschränkungen.

Ab Dienstag darf nichts Alkoholisches mehr in bestimmten Bereichen (wie Altstadt, Prager Straße oder auch Äußere Neustadt) getrunken werden. Das Verbot gilt unter anderem auch in Parks, Haltestellen, auf Parkplätzen oder vor Imbissen.

Ebenso gibt es wieder eine Ausgangsbeschränkung: Nur aus triftigem Grund darf die Wohnung verlassen werden, außerdem nur eine Person außerhalb des eigenen Hausstands getroffen werden.

Einkäufe sind aber weiterhin möglich. OB Dirk Hilbert: "Die aktuelle Regelung führt dazu, dass wir alles schließen müssten, um es dann laut vorliegendem Entwurf der neuen Verordnung ab 6. April wieder unabhängig der Inzidenz öffnen zu können."

Dies würde insbesondere den Handel treffen, der sehr verantwortungsbewusst "Click & Meet" eingeführt habe.

Wird die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in Dresden an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, treten die verschärften Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen automatisch sowie das Alkoholverbot per Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt am übernächsten Werktag in Folge wieder außer Kraft.