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Sachsens neue Corona-Schutzverordnung

Gestern hat das Kabinett von Ministerpräsident Michael Kretschmer die neue Corona-Schutzverordnung für Sachsen beschlossen. Sie gilt vom 1. bis zum 18. April 2021.

Hier die wichtigsten Punkte:

1. REISEN: Es wird empfohlen auf unnötige Reisen zu verzichten!

2. MASKEN: Im öffentlichen Raum (überall wo sich Menschen begegnen) sollen Masken getragen werden, es wird eine medizinische Maske oder FFP2 empfohlen.

3. TESTEN: Die Bedeutung von Schnell- und Selbsttest wird gestärkt. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen 2x wöchentlich einen Test machen. Arbeitgeger bleiben verpflichtet, Angestellten ein Angebot zu machen (wenn Test verfügbar und die Besorgung zumutbar sind). Auch Kunden z.B. von Frisören müssen einen tagesaktuellen Test vorlegen.

4.INZIDENZ: Landkreise können inzidenzunabhängig die Öffnungen wie bisher regeln - aber das gilt nur solange die Kapazität von 1300 Betten für Corona-Patienten in Sachsen nicht erreicht ist.

5. SCHULE & KITA: Öffnung der Schulen & Kitas erfolgt inzidenzunabhängig, dafür werden die Testungen ausgeweitet. Jeder der an der Schule tätig ist und alle Schüler müssen 2x Woche getestet werden - auch Grundschüler! Für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen gilt das gleiche. Aber es gibt keine Testpflicht für Eltern (Gebäude darf jedoch nicht ohne Test betreten werden). Die Schulbesuchspflicht ist ausgesetzt, Eltern dürfen entscheiden, ob die Kinder die Schule besuchen oder in häuslicher Lernzeit verbleiben. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt ab Klassenstufe 5.

6. MODELLE: Modellprojekte werden mit wissenschaftlicher Begleitung ermöglicht - die Bettenkapazität entscheidet jedoch auch hier über die Umsetzung!

“Die Lage ist weiter beunruhigend" so Gesundheitsministerin Köpping. Vor allem die Mutationen bereiten Sorge. Insgesamt gibt es in Sachsen 5391 Mutationsfälle, davon überwiegend die britische Variante. Die Zahlen verdoppeln sich, vor allem in Dresden.

Allerdings ist Sachsen Spitzenreiter, was die Zweitimpfungen angeht. “Nirgendwo sind mehr Menschen anteilig durchgeimpft als in Sachsen”, so Petra Köpping. Bislang wurden insgesamt 609.713 Impfdosen verteilt, davon 382.309 Erstimpfungen. Nach Ostern – ab 7. April – wird auch in Hausarztpraxen geimpft. Über Ostern wird außerdem durchgehend geimpft – anders als in anderen Bundesländern.

Köpping betonte, man wolle nicht nur die Inzidenzen als Richtwerte, sondern auch die maximale Bettenauslastung. Das Maximum hierbei liegt bei 1300 Betten. Sollte die Entwicklung so weitergehen, wie befürchtet, rechnet man am 11. April mit dem 1300er-Wert bei den Betten. Wird der Wert überschritten, wird die “Rückfall-Option” gezogen, das heißt, Zoos, Geschäfte, etc. werden wieder geschlossen.

Mehr Infos: www.coronavirus.sachsen.de