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Testpflicht für Sachsens Grundschüler

Am Montag geht nach den Osterferien die Schule wieder los. Auch wenn die 7-Tage-Inzidenz über 100 steht bleiben die Schulen geöffnet, allerdings mit weiteren Regeln für Schüler.

"Mit der neuen Schutz-Verordnung wird die Testpflicht für Schüler auf zwei Mal wöchentlich und auch auf die Grundschüler ausgedehnt", erklärt das Haus von Schulminister Christian Piwarz.

Ausgedehnt wird auch die Maskenpflicht. Die gilt nun ab Klasse 5 im Unterricht. Ausgenommen ist der Aufenthalt auf dem Außengelände. Was bleibt, ist der Wechselunterricht ab der 5. Klasse. Grundschüler dürfen wieder durchgehend in der Schule sein. Demgegenüber sind es ab Montag nun nicht mehr nur die Grundschüler, die vom Präsenzunterricht schriftlich abgemeldet werden können.

Und auch das ist neu: Nun dürfen sich alle Lehrer impfen lassen. Bislang war das lediglich dem Personal von Grund- und Förderschulen möglich. Eine Impfpflicht besteht aber weiterhin nicht.