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1000-Meter-Regel für Windkraftanlagen

Heute hat das Kabinett die Novelle der Sächsischen Bauordnung beschlossen. Die Koalition hat sich darin auch auf verbindliche Abstandsregeln für die Errichtung von Windkraftanlagen geeinigt.

Dazu sagt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Christian Hartmann: „Mit diesem Gesetz wird der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung grundsätzlich und verbindlich auf 1000 Meter im gesamten Freistaat geregelt. Damit setzen wir eines unserer zentralen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Denn der Ausbau erneuerbarer Energien braucht die Akzeptanz vor Ort, in den Regionen. Das geht nicht mit der Brechstange. Daher haben wir auch die Entscheidungsfindung der Gemeinden und Ortschaften gestärkt, auf deren Gebiet Windkraftvorhaben geplant werden."

Und der regionalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ronny Wähner: „Es ist eine gute Lösung für die Menschen vor Ort! Der Abstand zu Wohngebäuden im beplanten Innenbereich beträgt grundsätzlich 1000 Meter. Für den sogenannten unbeplanten Außenbereich gilt, dass ab fünf Wohngebäuden Windkraftanlagen erst in einem Abstand von 1000 Meter gebaut werden dürfen. Darüber hinaus haben wir uns als CDU dafür eingesetzt, dass nur mit Zustimmung des betroffenen Gemeinderates und des Ortschaftsrates von der 1000-Meter-Regel abgewichen werden darf.“