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„Sachsen können auf Verfassung stolz sein“

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„Die sächsische Verfassung ist modern und zeitgemäß, das hat sie in den vergangenen 30 Jahren bewiesen“, sagte Sachsens Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler anlässlich einer Feierstunde im Parlament: „Unsere Verfassung ist zugleich stabil und robust. Sie ist geradezu krisenbewährt. Deshalb können wir auf sie stolz sein.“

Der Sächsische Landtag hat heute unter dem Motto „30 Jahre Sächsische Verfassung, Verfassung geben – Verfassung leben“ an die Verabschiedung der Verfassung des Freistaates Sachsen am 26. Mai 1992 erinnert.

Die Verfassung werde von den Sachsen gelebt, sagte der Landtagspräsident mit Blick auf das bürgerschaftliche Engagement etwa bei der Hilfe für die Ukrainer: „Ich bin beeindruckt von der Solidarität, die unsere Bürgerinnen und Bürger der Ukraine und ihren Menschen erweisen. Sie bieten Unterkünfte an, spenden Kleidung, helfen beim Erlernen der Sprache oder bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Durch dieses Engagement lebt unsere Verfassung, es ist durchdrungen vom Geiste einer tatkräftigen Bürgergesellschaft.“

Rößler erinnerte zugleich daran, dass die Verfassung das Fundament der Demokratie sei: „Nur wenn gemeinsame Spielregeln vorliegen, ist auch klar, was erlaubt ist und was nicht. Ein Konsens im Grundsätzlichen ermöglicht geradezu erst den Dissens im Einzelnen. Der Wesenskern einer Demokratie, einer freien Gesellschaft, ist die öffentliche Meinungsvielfalt und sogar der Meinungsstreit.“

Nach der friedlichen Revolution sollte der wiedergegründete Freistaat „ein Gegenentwurf zur Diktatur sein, seine Rechtfertigung darauf beruhen, nie wieder Menschen im Namen des Staates zu demütigen, ihnen Menschenwürde und politischen Freiheiten abzusprechen“, betonte Rößler: „Deshalb schrieb sich Sachsen einen eigenen Grundrechtsteil in die Verfassung, den so nur wenige Länder in Deutschland haben. Darin festgelegt sind unter anderem die Unantastbarkeit der menschlichen Würde, Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Pressefreiheit. Eine weitere Lehre aus der SED-Diktatur war die fehlende Gewaltenteilung. Daher widmet sich die sächsische Verfassung ausführlich dem Staatsaufbau.“

Ohne Friedliche Revolution keine sächsische Verfassung und kein Landtag - Video zu 30 Jahren Sächsischer Landtag

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