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Meisterbonus wird verdoppelt

Wer in Sachsen erfolgreich seinen Meister macht, erhält ab diesem Jahr einen Zuschuss von 2.000 Euro und damit doppelt so viel wie bisher. Mit dem verdoppelten Meisterbonus wird diese wichtige Qualifikation honoriert und die berufliche Aus- und Weiterbildung gestärkt.

Jörg Dittrich, Präsident des Sächsischen Handwerkstags und Präsident der Handwerkskammer Dresden, stellt fest: „Die Erhöhung des Meisterbonus auf 2.000 Euro ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Staatsregierung löst damit das dem Handwerk gegebene Versprechen ein. Das Studium ist jedoch für Studenten bekanntlich kostenfrei. Unser Ziel ist allerdings die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung.“

Die Anhebung des Meisterbonus‘ ist Teil der gemeinsamen „Richtlinie Berufliche Bildung“ des Wirtschaftsministeriums, des Umweltministeriums und des Innenministeriums, die am 24. Januar vom Kabinett beschlossen wurde.

Wegen der kleinteiligen Betriebsstruktur in Sachsen können viele Betriebe Teile der Ausbildung nicht selbst durchführen und nutzen das im Berufsbildungsgesetz vorgesehene Angebot der Berufsbildungszentren zur überbetrieblichen Ausbildung. Die »Richtlinie Berufliche Bildung« unterstützt genau dieses Angebot und die dazu notwendige Bildungsinfrastruktur.

Auch die Zuschüsse für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk können nun erhöht und damit die auskömmliche Finanzierung dieser wichtigen Ausbildungsinhalte gewährleistet werden.

Das Handwerk prägt kein anderes Bundesland so stark wie Sachsen. Der Freistaat hat die höchste Handwerksdichte bundesweit: Jedes vierte Unternehmen (36.500) ist diesem Sektor zuzuordnen. Zudem weist Sachsen bundesweit die zweithöchste Beschäftigtendichte im Handwerk auf: Mehr als 285.000 Menschen – jede/r siebente Erwerbstätige – finden im Handwerk ihren Beruf bzw. ihre Berufung.

Struktur- und demografischer Wandel, Digitalisierung, Dekarbonisierung und die andauernde Corona-Pandemie stellen Beschäftigte und Unternehmen vor große Herausforderungen. Berufliche Weiterbildung ist damit ein weiterer wichtiger Schlüssel zur langfristigen Fachkräftesicherung. Mit dem im Doppelhaushalt 2023/24 zur Verfügung gestellten Mitteln für die berufliche Bildung wird die Richtlinie Berufliche Bildung im Sommer um eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erweitert.