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70 Jahre Grundgesetz - ein Grund zu Feiern!

„Kaum etwas erfüllt mich heute mit größerem patriotischem Stolz als die Präambel unserer Verfassung, nach der die Deutschen in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet haben und das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gilt“, sagte Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler in seiner Rede vor den über 200 geladenen Gästen im Plenarsaal. „Wir müssen unsere Verfassung leben, die Regeln der Verfassung einhalten und ihre Werte hochhalten“, mahnte Rößler.

„Bei aller – teils auch berechtigter – Kritik an der Politik sollten wir eines nicht vergessen: Noch nie gab es auf deutschem und sächsischem Boden so gute Voraussetzungen für ein Leben in Frieden, Freiheit und Wohlstand“, hatte Rößler angesichts des 70-jährigen Grundgesetz-Jubiläums betont. Es sei ein Glücksfall der Geschichte, dass das Grundgesetz nunmehr seit 28 Jahren auch für die Sachsen gelte. Dr. Roland Löffler, Direktor der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung, sagte in seiner Rede: „Demokratie ist mehr als nur ein Rechtssystem, es ist eine Lebensform. Lebensformen entstehen nicht von selbst, sie müssen erlernt und permanent praktiziert werden. Wir Menschen lernen zumeist durch die Kunst der Nachahmung. Nachahmung gelingt am besten durch gute Vorbilder oder gute Leitbilder.“ Das Grundgesetz sei ein solches gutes Leitbild. Die Festrede hielt Prof. Dr. Dieter Grimm, ehemaliger Bundesverfassungsrichter und Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität in Berlin.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 ist die Verfassung Deutschlands und damit seine rechtliche Grundordnung.