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Silvester im Stillen

Die Stadtverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Silvestertag und Neujahr Feuerwerk in Dresden verbietet. Laut der gilt am 31. Dezember sowie am 1. Januar ganztägig das Verbot, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 und höher abzubrennen. Dazu zählen Böller und Raketen. Auch das Mitführen dieser ist untersagt.

Das Verbot betrifft gesamt Dresden sowohl den öffentlichen als auch den privaten Bereich. Heißt: Auch im Garten darf nicht gezündelt werden!

Dazu Hilbert: "Eigentlich sollte es nicht die Aufgabe des Staates sein, den Bürgerinnen und Bürgern Vorschriften beim Feiern zu machen." Jedoch befinde sich Sachsen in einer "Sondersituation".

Mit der Verfügung gilt eine klare Regelung zu "Alt-Böllern" oder Einkäufen aus den nahen Grenzgebieten.

Hintergrund: Zwar sei der Verkauf der Böller verboten, doch es wurde befürchtet, dass viele Menschen sich in Tschechien oder Polen Feuerwerk und Co. zulegen. Die Verletzungsgefahr soll minimiert werden, da sächsische Kliniken ohnehin aufgrund von Corona überlastet sind.

Sachsen ist laut Robert Koch-Institut als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Durch die derzeitigen Infektions-Zahlen nehme Sachsen hinsichtlich der 7-Tages-Inzidenz "mit deutlichem Abstand den vordersten Platz im bundesweiten Vergleich" ein. "Das pandemische Geschehen bildet sich auch auf kommunaler Ebene in der Landeshauptstadt Dresden ab", so Hilbert. Deshalb seien dringend Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wozu eben auch Kontaktbeschränkungen und das Verhindern der Überlastung der Krankenhäuser durch Böller-Verletzungen zählen.