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Grillen an der Elbe ab jetzt verboten

Die Stadt Dresden verbietet seit heute Feuerwerke sowie Grillfeuer - allerdings gibt es eine Ausnahme.

Zum Beginn des Monats August hat die Landeshauptstadt eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese umfasst ein Feuerwerksverbot und ein Nutzungsverbot von Grill- und Lagerfeuerstellen.

Schuld ist die anhaltenden Trockenheit und die damit einhergehende hohe Brandgefahr. Vor allem die Elbwiesen bieten eine große, ausgetrocknete Fläche, die schnell brennen könnte.

Mit dem Verbot soll verhindert werden, dass sich brandfähiges Material durch Funkenflug entzündet und es zu einem Brand kommt. Die Feuerwehr ist momentan durch den Waldbrand in der Sächsischen Schweiz voll ausgelastet.

Während das Abbrennen von offenem Feuer und das Grillen im öffentlichen Raum bereits grundsätzlich durch eine Verordnung der Polizei verboten ist (Verstöße können bis zu 1000 Euro kosten), war die Nutzung von öffentlichen Grillplätzen und Lagerfeuerstellen, die von der Behörde zugelassen sind, bis jetzt genehmigt.

Das ist ab jetzt verboten.

Wer zu Hause im heimischen Garten grillen will, ist aber auf der sicheren Seite: Dies sei "von der Anordnung nicht erfasst und bleibt erlaubt", liest man in der Bekanntmachung der Stadt Dresden. Anwohner sollten aber trotzdem darauf achten, dass das Feuer nicht außer Kontrolle gerät.

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 greift außerdem noch ein weiteres Verbot: Die Stadt untersagt dann das Abbrennen von Klein-, Mittel- und Großfeuerwerken (Kategorien F2, F3 und F4) auf allen Flächen. Auch Bühnenfeuerwerke (T1 und T2) außerhalb von geschlossenen Räumen sind untersagt.

Auf der Internetseite oder in der App "Waldbrandgefahr Sachsen" kann man sich über die aktuelle Gefahrenstufe informieren.