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Landesprogramm „Berufliche Bildung“

Der Landtag hat einen Prioritätenantrag der Koalitionsfraktionen zur beruflichen Weiterbildung beschlossen. Der Bedarf an Qualifizierung nimmt aufgrund der aktuell zu bewältigenden Herausforderungen stetig zu. Dabei wächst die Bedeutung betrieblicher Weiterbildung ebenso wie die der individuell berufsbezogenen Weiterbildung. Zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung wurde das Landesprogramm „Berufliche Bildung“ aufgelegt und unter anderem der Meisterbonus von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt.

Dazu sagt der handwerkspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Kay Ritter: „Der Fachkräftemangel hat eine sehr konkrete Zahl: 176.000 Menschen werden bis 2030 in Sachsen weniger im Arbeitsmarkt sein als heute! Dies führt zu einem großen Umbruch. Wenn immer mehr Menschen die Arbeit anderer übernehmen müssen, kann Weiterbildung eine Lösung sein. Sie hilft, um mit neuen Techniken, Verfahren und Wissen die Herausforderungen zu bewältigen.“

„Für uns als CDU ist die betriebliche Weiterbildung wie die der individuell berufsbezogenen Weiterbildung von großer Bedeutung. Der Grundstein liegt zuerst in der Berufsausbildung und so ist die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung kurz (ÜLU) ein wichtiger Baustein. Sie ist Bestandteil der dualen Berufsausbildung im Handwerk und ergänzt den betrieblichen Teil der Ausbildung. Es ist uns gelungen, die Drittelfinanzierung beizubehalten. Diese Förderung erreicht in Sachsen jährlich mehr als 11.000 Auszubildende und trägt damit erheblich zur Entlastung der Ausbildungskosten von Unternehmen bei.“

Ein Anreiz, sich im Handwerk weiterzubilden, wurde mit dem Meisterbonus geschaffen. Seit 2016 wird eine finanzielle Anerkennung für eine erfolgreich absolvierte Fortbildung zum Handwerks-, Industrie- oder Fachmeister in Höhe von 1.000 Euro gewährt. Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2023/24 wurde eine Anpassung beim Meisterbonus vorgenommen, in dem die Gratifikation für eine erfolgreiche Meisterprüfung auf 2.000 Euro verdoppelt wird.