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Sachsen hat ein neues Gesetz zur Migration

Sachsen schreibt die Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund gesetzlich fest. Das hat der Sächsische Landtag heute mehrheitlich beschlossen.

Das Gesetz definiert staatliche sowie kommunale Verantwortungen und regelt die Aufgaben des Sächsischen Integrationsbeauftragten neu.

Dazu sagt der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Tom Unger: „Das Gesetz ist ein maßvoller und ausbalancierter Beitrag zur Integration im Freistaat Sachsen. Das Gute: Es beinhaltet keine neuen kommunalen Pflichtaufgaben. Denn uns als CDU war wichtig, dass wir kein Integrationsgesetz zu Lasten der Kommunale Ebene machen.“

Was legt das sächsische Integrationsgesetz fest?

  • Das grundsätzliche Motto lautet: fordern und fördern.
  • Förderung des Spracherwerbs, weil Deutsch als Schlüssel für Integration gewertet wird.
  • Spezifische Schulungen und Weiterbildungen von Lehrerinnen und Lehrer, um Integration früh zu ermöglichen.
  • migrations- und arbeitsmarktspezifische Beratungs- und Hilfsangebote, die die Angebote des Bundes ergänzen.
  • Verbesserung der schon vorhandenen Strukturen und Möglichkeiten für Ansprechpartner in den Kommunen und Landkreisen, damit die kommunale Ebene ihre freiwilligen Integrationsaufgaben erfüllen kann. Dabei entscheiden die Kommunen, wie sie diese Aufgaben ausfüllen.
  • Künftig berät ein Landesbeirat für Integration und Teilhabe die Landesregierung.
  • Der sächsische Ausländerbeauftragte soll weiterentwickelt werden zur oder zum Integrationsbeauftragten. Die Person soll Landtagsmitglied sein, vom Parlament gewählt werden und alle zwei Jahre, statt bisher jährlich, einen Integrationsbericht vorlegen.